Thema: JOHANN ADAM HILLER

DIE TONKUNST, Oktober 2014, Nr. 4, Jg. 8 (2014), 152 Seiten

Seit im späten 18. Jahrhundert das historische Erinnern an große Gestalten der Musik und zugleich die Vorstellung von zeitenthoben autonomen Künstlergestalten einsetzten, gewann die Sorge um künstlerische Nachlässe durch hinterbliebene Ehefrauen über den rein juristischen Akt des Erbens hinaus zunehmend an Bedeutung. Zu den Obliegenheiten von Komponistenwitwen gehörte es nun nicht nur, Material zu verwahren und/oder an geeignete Personen und Institutionen zu übergeben, sondern auch, eine nachhaltige Gedächtniskultur zu begründen. Entsprechend unterschiedlich wie die verstorbenen Komponisten waren freilich die Ambitionen und Initiativen der Witwen - sie reichen von Werkeditionen über »authentische« Interpretationen (mit der Kanonisierung eines Kernrepertoires) bis hin zu Denkmal-Stiftungen. Die Leistungen der Nachlassverwalterinnen und deren Bedeutung für die Rezeptionsgeschichte sind allerdings bislang in der Musikwissenschaft nur ansatzweise in den Blick genommen worden. Das Themenheft möchte das Handeln von Komponistenwitwen aus systematischer wie aus historischer Perspektive betrachten und angemessen würdigen.


Unterstützt durch:
Weitere Ausgaben

April 2007
Unsere Nummer 2
Oktober 2023
MUSIK UND DEMOKRATIE
Oktober 2016
MUSIK ALS IMMATERIELLES KULTURERBE
Juli 2019
FELIX DRAESEKE UND DAS FIN DE SIÈCLE
April 2021
MUSIK UND RECHTSEXTREMISMUS
Oktober 2020
MUSIK | GESCHICHTE | PLURALITÄT
Juli 2023
MUSIKALISCHER KOSMOS BRASILIEN
Oktober 2017
TELEMANN UND DIE GESCHICHTE DER KIRCHENMUSIK
^